Heute hat mich eine nette Mail des RA O.Kaltbrenner. Ich weiß ja nicht ob derjenige existiert, wenn ja wird das sicherlich nicht hilfreich für Seine Reputation sein.

Nun der welterschütternde Titel: “Ermittlungsverfahren Urheberrechtsverletzung” sowie der wunderbare Inhalt der Mail.

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Sony Music Entertainment Deutschland GmbH an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie erstellt.

Aktenzeichen: 240 Js 419/04 Sta Stuttgart

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 178.200.132.102

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 11

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 37

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch
unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.03.2011 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de

Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, geben sie den auf unserer Homepage ein.

* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/de

Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner

Verwunderlich ist sicherlich das derjenige der die Massenmail schreibt, es nicht einmal für notwendig erachtet mich mit meinem Namen anzusprechen. :-)

Laut Whois Eintrag ist die angegebene IP-Adresse aus dem Pool von Unitymedia:

% Information related to ’178.200.0.0 – 178.200.255.255′

inetnum:        178.200.0.0 – 178.200.255.255
netname:        UNITYMEDIA-POOL-NET
descr:          Unitymedia dynamic customer IP pool
country:        DE
admin-c:        UMAC-RIPE
tech-c:         UMTC-RIPE
status:         ASSIGNED PA
mnt-by:         UNITYMEDIA-MNT
source:         RIPE # Filtered

role:           Unitymedia Administration
address:        Unitymedia Group
Aachener Strasse 746-750
50933 Koeln
Germany
admin-c:        EM572-RIPE
tech-c:         UMTC-RIPE
nic-hdl:        UMAC-RIPE

Ich habe aber kein Unitymedia ….

Einen kleinen Charme hat das schon, jetzt kenne ich ein neues Payment System was mir vorher sicherlich durch die Finger geflutscht wäre.

Also jeder die Mail bekommt – relax und einfach Richtung Mülleimer damit.

 

Update 15.08.2011:
Nach längerer Zeit kam mal wieder ein neue Mail zum Thema Urheberverletzung – diesmal für Universal Pictures International Germany GmbH.

Hier der neue Brief unserer Phisher ….

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Universal Pictures International Germany GmbH an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie erstellt.

Aktenzeichen: 342 Js 989/87 Sta Stuttgart

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 140.200.137.36

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 21

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 002

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch
unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 1808.2011 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de

Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, schicken Sie die 16 oder 19 stellige Voucher Nummer an unsere email Adresse mit der eingabe ihrer Aktenzeichen.

Email: info@apw-anwaelte.info

* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/de

Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwaltskanzlei Auffenberg, Petzold & Witte

Und nun zum whois – also wo befinden wir uns denn:

OrgName: Asia Pacific Network Information Centre
OrgId: APNIC
Address: PO Box 2131
City: Milton
StateProv: QLD
PostalCode: 4064
Country: AU
RegDate:
Updated: 2004-03-01
Ref: http://whois.arin.net/rest/org/APNIC

ReferralServer: whois://whois.apnic.net

OrgTechHandle: AWC12-ARIN
OrgTechName: APNIC Whois Contact
OrgTechPhone: +61 7 3858 3188
OrgTechEmail: search-apnic-not-arin@apnic.net
OrgTechRef: http://whois.arin.net/rest/poc/AWC12-ARIN

NetRange: 140.0.0.0 – 140.255.255.255
CIDR: 140.0.0.0/8
OriginAS:
NetName: NET140
NetHandle: NET-140-0-0-0-0
Parent:
NetType: Early Registrations, Maintained by ARIN
RegDate: 1993-05-01
Updated: 2010-06-30
Ref: http://whois.arin.net/rest/net/NET-140-0-0-0-0

Ich frage ich mich daher wie ich nach Australien komme .. :-) —> wie schon beim ersten Versuch … ab in den Müll!

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